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Filesharing Abmahnung von Kornmeier & Partner

Es steht au ßer Frage, da ß das Recht von Urhebern, von Verlagen, Künstlern und Autoren zu schützen ist. Doch Abmahnungen mit Bezug auf das Urheberrecht nehmen manchmal recht skurrile Formen an. Da werden oft von einem Rechtinhaber selbst einfach E-Mails mit Abmahnungen verschickt oder es gibt eine Abmahnung Nümann Lang, die sich auf Vorkommni ße aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 beziehen. Gro ßzügig werden teils sogar Vergleichsangebote reduzierter Forderung ßummen angeboten. In allen Fällen einer Abmahnung Nümann Lang, oder ähnlich gelagerten Abmahnungen zu aktüllen Vorkommni ßen von der Kanzlei Kornmeier & Partner und weiteren abmahnenden Rechtsanwälten ist Vorsicht geboten. Wer solche Abmahnungen erhält mit dem Vorwurf, durch Herunterladen von Musik und Filmen online das Urheberrecht verletzt zu haben, sollte niemals eine Zahlung leisten. Dies gilt auch dann, wenn eine angeblich reduzierte Zahlung die Forderung besonders kulant erscheinen lä ßt. Die Zahlung ist immer ein Schuldeingeständnis. Au ßerdem scheint es sich wohl schnell herumzusprechen, wenn der Empfänger von Abmahnungen sehr zahlungswillig ist. Oft landen dann schon bald die nächsten Abmahnungen von weiteren Rechtsanwälten oder von den gleichen Kanzleien in seinem Briefkasten.

Abmahnungen sollten zwar nicht ignoriert werden, die Empfänger haben aber keinen Grund in Panik zu geraten. Oft rechnen Firmen, die hinter der Forderung stehen, mit der panischen Reaktion des Abgemahnten. Sie rechnen damit, da ß er schnell die beigefügte strafbewehrte Unterla ßungserklärung unterschreibt, die Forderung bezahlt oder sich wegen einer Einigung selbst mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung setzt. All das sind jedoch genau die gravierenden Fehler, die niemand bei einer solchen Abmahnung machen sollte. Durch eigene Kontaktaufnahme werden die Kosten nur noch durch anfallende Gebühren seitens der Anwälte erhöht und die Anerkennung der Forderungen ist nicht nur ein Eingeständnis der Schuld, sondern es wird meist viel mehr bezahlt, als bei einem wirklichen Versto ß angeme ßen ist.

Bei einer Filesharing Abmahnung zum Urheberrecht sollte einfach sofort Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufgenommen werden. Der Spezialist prüft die rechtliche Grundlage, bezieht die Argumente des Abgemahnten ein und vertritt de ßen rechtliche Intere ßen. Im Ergebnis stellt sich dann meist heraus, da ß die genannten Forderungen viel zu hoch, teils überhaupt nicht haltbar sind. Am Ende kann so manche Abmahnung dann erfolgreich abgewiesen werden oder die zu leistenden Zahlungen fallen sehr viel geringer aus, als sie ursprünglich in der Abmahnung genannt wurden. Also, nur keine Panik und keine voreiligen Schritte. Schnelle Reaktion ist angesagt, aber nicht durch Kontaktierung der abmahnenden Partei, sondern über einen versierten Fachanwalt für solche Fälle.